- anfechten
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an|fech|ten ['anfɛçtn̩], ficht an, focht an, hat angefochten <tr.; hat:1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etwas nicht anerkennen:ein Urteil, ein Testament, einen Vertrag anfechten.Syn.: angehen gegen.2. (geh.) beunruhigen, mit Sorge erfüllen:Verdächtigungen fochten ihn nicht an; ich lasse es mich nicht anfechten; was ficht dich an? (was ist mit dir?).* * *
ạn||fech|ten 〈V. tr. 133; hat〉1. etwas \anfechten angreifen, bestreiten, Einspruch gegen etwas erheben, zurückweisen2. jmdn. \anfechten 〈geh.〉 beunruhigen, bekümmern, in Versuchung bringen● ein Testament, Urteil \anfechten; das ficht mich nicht an 〈geh.〉* * *
ạn|fech|ten <st. V.; hat [mhd. anevehten = gegen jmdn. kämpfen; jmdm. etw. abgewinnen; beunruhigen, ahd. anafehtan = (an)kämpfen, schlagen]:1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etw. nicht anerkennen, bestreiten, angreifen; (gegen etw.) Einspruch erheben:ein Urteil, einen Vertrag a.2. (geh.) beunruhigen, bekümmern:Versuchungen, Sorgen fechten sie an;das ficht mich nicht an;ich ließ es mich nicht a. (ließ mich nicht davon beirren);was ficht dich an? (was ist mit dir?)* * *
ạn|fech|ten <st. V.; hat [mhd. anevehten = gegen jmdn. kämpfen; jmdm. etw. abgewinnen; beunruhigen, ahd. anafehtan = (an)kämpfen, schlagen]: 1. die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit von etw. nicht anerkennen, bestreiten, angreifen; (gegen etw.) Einspruch erheben: ein Urteil, einen Vertrag a.; das Zeugnis der Prostituierten könne vor Gericht angefochten werden (Brecht, Groschen 277); eine Stütze für meine oft angefochtenen Aussagen (Lorenz, Verhalten I, 312). 2. (geh.) beunruhigen, bekümmern: Versuchungen, Sorgen fechten sie an; kein Altersleiden wird ihn a. (A. Kolb, Schaukel 57); das ficht mich nicht an; ich ließ es mich nicht a. (ließ mich nicht davon beirren); was ficht dich an? (was ist mit dir?).
Universal-Lexikon. 2012.